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Dietmar Späth | Quelle: Getty Images
Dietmar Späth | Quelle: Getty Images

Während seiner Krankschreibung verursacht der Oberbürgermeister von Baden-Baden einen Unfall unter Alkoholeinfluss: Details

Nataliia Shubina
12. Nov. 2025 - 14:08

Baden-Baden – Der Oberbürgermeister von Baden-Baden, Dietmar Späth (62, parteilos), steht nach einem Alkoholunfall bei Rastatt in der Kritik. Besonders brisant: Der Vorfall ereignete sich, während der Rathauschef seit Monaten krankgeschrieben ist.

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Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft kam es am Abend des 5. November 2025 zu dem Unfall. Späth verließ die Autobahn A5 an der Ausfahrt Rastatt-Nord und wollte in eine Kreisstraße einbiegen. Dabei geriet er mit seinem Wagen auf eine Mittelinsel und prallte gegen eine Ampel. Verletzt wurde niemand, der Sachschaden ist laut Polizei bislang noch nicht beziffert.

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Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 1,5 Promille. Zudem stand der 62-Jährige laut den Ermittlungsbehörden auch unter Medikamenteneinfluss. Der Unfall habe sich „vermutlich aufgrund der Alkoholisierung“ ereignet, erklärte die Polizei in einer ersten Mitteilung. Späths Anwalt Gerhard M. Bräuer bestätigte den Vorfall gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa):

„Mein Mandant wird für sein Fehlverhalten die volle Verantwortung übernehmen.Nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen stand er dabei unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss.“

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Unfall während Krankschreibung

Die Stadt Baden-Baden bestätigte, dass Dietmar Späth bereits seit Anfang August 2025 krankgeschrieben ist. „Auf ärztliches Anraten absolviert er einen Klinikaufenthalt“, teilte ein Sprecher der Stadt mit. Die Krankschreibung sei vor Kurzem verlängert worden und gelte bis einschließlich 23. November 2025.

Laut Späths Anwalt war der Aufenthalt an seinem Wohnort, wo sich der Unfall ereignet hatte, „mit den behandelnden Ärzten abgestimmt“. Die Stadtverwaltung selbst wollte sich auf Anfrage zu den Umständen des Vorfalls nicht weiter äußern. Der Unfall wurde zunächst von den Badischen Neuesten Nachrichten bekannt gemacht. Erst später bestätigten Polizei, Staatsanwaltschaft und der Anwalt des Oberbürgermeisters den Sachverhalt.

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Ermittlungen laufen

Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden ermittelt wegen Trunkenheit im Verkehr sowie einer möglichen Gefährdung des Straßenverkehrs. Laut Strafgesetzbuch (§ 316 und § 315c StGB) droht bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Bisher ist unklar, ob Späth seinen Dienst nach Ende seiner Krankschreibung wieder aufnehmen kann oder will. Innerhalb der Stadtverwaltung sorgt der Fall für Unruhe – viele Mitarbeitende seien „überrascht und betroffen“, wie lokale Medien berichten. Eine offizielle Disziplinarprüfung ist bislang nicht eingeleitet worden, gilt aber als wahrscheinlich.

Dietmar Späth ist seit 2022 Oberbürgermeister von Baden-Baden. Zuvor war er über viele Jahre Bürgermeister in Willstätt (Ortenaukreis). Während seiner Amtszeit galt er als umgänglich und bürgernah, der nun bekannt gewordene Vorfall stellt jedoch seine politische Zukunft in Frage.

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Reaktionen in der Öffentlichkeit

Im Internet und in den sozialen Netzwerken wird der Unfall heftig diskutiert. Viele Bürger äußern Unverständnis über das Verhalten des Oberbürgermeisters – insbesondere, weil der Vorfall während seiner Krankschreibung geschah.

Ein Nutzer kommentiert:

„Passiert! Zum Glück nur ’ne Ampel und keine Menschenmenge, auch wenn das Fass, das jetzt wieder aufgemacht wird, fast genauso groß ist. 🤔“

Ein anderer fordert Konsequenzen:

„Amtsenthebung ohne Pensionsanspruch & 10.000 € Strafe – das muss weh tun.“

Andere Stimmen mahnen zur Besonnenheit und verweisen darauf, dass Späth sich seinem Anwalt zufolge einsichtig gezeigt habe und Verantwortung übernehmen wolle.

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Wie es weitergeht

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind noch nicht abgeschlossen. Ob und wann ein Verfahren eröffnet wird, hängt von den Ergebnissen der Blutalkoholuntersuchung und der Auswertung der Medikamentenproben ab.

Sollte Späth verurteilt werden, müsste er neben einer strafrechtlichen Sanktion auch dienstrechtliche Konsequenzen fürchten – bis hin zur Entlassung aus dem Amt. Bis auf Weiteres bleibt der Rathauschef krankgeschrieben. Die Amtsgeschäfte führt in seiner Abwesenheit die Erste Bürgermeisterin kommissarisch weiter.

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