
Christina Blocks 15-jährige Tochter schreibt einen Brief an den Richter – ihre herzzerreißende Erklärung
Hamburg – Ein Mädchen, das mitten in einem der aufsehenerregendsten Familienprozesse Deutschlands steht, hat sich mit einem persönlichen Schreiben an das Gericht gewandt. Die 15-jährige Tochter der Hamburger Unternehmerin Christina Block steht zwischen zwei Eltern, die sich seit Jahren in einem erbitterten juristischen Konflikt gegenüberstehen. Ihr Brief offenbart die Zerrissenheit einer Jugendlichen, die zwischen Loyalität, Angst und Verantwortungsgefühl hin- und hergerissen ist.
Im Mittelpunkt des Verfahrens am Landgericht Hamburg steht die Frage, wer Verantwortung für das Schicksal der jüngsten Kinder der Steakhaus-Erbin trägt. Was einst eine Familie war, ist zu einem tiefen Riss geworden, der nun öffentlich verhandelt wird. Auf der Anklagebank sitzt die Mutter, auf der Seite der Nebenklage der Vater – und dazwischen stehen die Kinder, die all das miterleben müssen.
Der Brief stammt von Klara, der 15-jährigen Tochter von Christina Block und ihrem Ex-Mann Stephan Hensel. Nach Informationen der BILD erreichte das Schreiben vor wenigen Tagen die Vorsitzende der 32. Großen Strafkammer des Hamburger Landgerichts, Richterin Isabel Hildebrandt. Klara ist im Verfahren, das sich unter anderem um Kindesentziehung dreht, als Zeugin geladen. Die Tochter einer der bekanntesten Gastronominnen Norddeutschlands steht damit ungewollt im Zentrum einer Auseinandersetzung, die längst über juristische Fragen hinausgeht.
Christina Block, Tochter des „Block House“-Gründers Eugen Block, muss sich seit Sommer vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, eine israelische Sicherheitsfirma namens „Cyber Cupula“ beauftragt zu haben, um ihre beiden jüngsten Kinder – Klara und ihren elfjährigen Bruder Theodor – in der Silvesternacht 2023 aus Dänemark nach Deutschland zu bringen. Ihr Lebensgefährte, der Sportjournalist Gerhard Delling, ist wegen Beihilfe angeklagt.
Die Vorgeschichte reicht bis ins Jahr 2021 zurück. Damals hatte Hensel die Kinder nach einem Aufenthalt in Dänemark bei sich behalten, obwohl beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht teilten. Laut Darstellung des Vaters hätten die Kinder über Misshandlungen und strenge Erziehungsmethoden bei der Mutter berichtet. Obwohl Christina Block im Oktober 2021 vor dem Oberlandesgericht Hamburg das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erhielt, kehrten die Kinder nicht zu ihr zurück.
Im laufenden Strafverfahren geht es nun darum, ob der Versuch, die Kinder zurückzuholen, eine Straftat darstellte. Der Prozess wird von der Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt, auch weil das Familienleben der bekannten Unternehmerfamilie Block seit Jahren in den Schlagzeilen steht.
Klara, die älteste der beiden jüngsten Kinder, ist im Verfahren als Zeugin vorgesehen. Ihr Bruder Theodor, heute elf Jahre alt, wird nicht aussagen und macht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Ein Foto aus dem Jahr 2016 zeigt die Familie noch vereint – Christina Block mit ihren drei Töchtern Johanna, Greta und Klara sowie Sohn Theo auf dem Arm. Damals schien das Familienleben intakt.
„Ich weiß auch noch nicht, wie ich als Zeugin aussagen möchte.“
Mit diesen leisen Worten beginnt Klaras Brief an die Vorsitzende Richterin. Sie schreibt darin, dass sie sich unsicher ist, wie sie vor Gericht auftreten kann und ob sie überhaupt bereit ist, über das Geschehene zu sprechen. In dem Schreiben erklärt sie außerdem, dass sie keinen eigenen Anwalt habe und sich zunächst rechtlich beraten lassen möchte, bevor sie eine Entscheidung trifft. Der Anwalt ihres Vaters könne, wie sie betont, nicht für sie sprechen. Ihr Brief endet mit einem stillen Satz: „Mit der Bitte um Ihr Verständnis.“
Ursprünglich war Klaras Aussage für den kommenden Mittwoch geplant. Das Landgericht teilte jedoch mit, dass die Befragung auf Mitte Dezember verschoben wurde. Damit soll der Jugendlichen mehr Zeit gegeben werden, um sich vorzubereiten und Unterstützung zu erhalten.
Klaras Vater, der frühere Bankkaufmann Stephan Hensel, hatte zuvor betont, dass seine Kinder das Vertrauen in die deutschen Behörden verloren hätten. Er hoffte, dass seine Tochter mit einer Aussage gehört würde. Nun scheint Klara zu zögern – ein Zeichen dafür, wie sehr sie die Verantwortung, die ihr auferlegt wurde, belastet.
Hinter all den juristischen Begriffen, Akten und Anklageschriften steht eine Geschichte, die weit über den Gerichtssaal hinausreicht: die einer Familie, die auseinandergebrochen ist, und einer 15-Jährigen, die versucht, ihren eigenen Weg zwischen zwei Welten zu finden.
Wie vorher berichtet:
Ein dänisches Gericht hat eine endgültige Entscheidung im Sorgerechtsstreit um die Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block getroffen: Die 48-Jährige verliert das elterliche Sorgerecht und das Umgangsrecht. Das bedeutet, dass sie ihre Kinder nicht mehr sehen und keinen Kontakt zu ihnen aufnehmen darf. Die Entscheidung ist unwiderruflich und kann nicht mehr angefochten werden.
Die Entscheidung erging vor der Vestre Landsret (Westliches Landesgericht Dänemark). Nach Angaben des Berichts erhält der Vater, Stephan Hensel, das alleinige Sorgerecht. Das Gericht verweist dabei auf das Kindeswohl und die Lage der Kinder, die in Dänemark beim Vater leben.

Die angeklagte deutsche Unternehmerin und Gastronomin Christina Block (Mitte) steht zwischen ihren Anwälten Ingo Bott (links) und Otmar Kury vor der Fortsetzung des Prozesses gegen sie wegen mutmaßlicher Kindesentführung vor dem Landgericht in Hamburg, Norddeutschland, am 25. Juli 2025. | Quelle: Getty Images
Die Kernaussagen des Urteils
Das Gericht stellte laut dem veröffentlichten Bericht fest, dass die Kinder keinen Wunsch nach Kontakt zur Mutter äußern und dass eine Wiederaufnahme von Kontakten unter den gegebenen Umständen nicht zumutbar sei. Sicherheitsaspekte – einschließlich geheimer Adresse – spielten in der Begründung eine Rolle. Eine neue kinderpsychologische Begutachtung lehnte das Gericht ab, weil bereits umfangreiche Unterlagen (u. a. Schulberichte, Kinder- und Jugendgespräche 2024–2025) vorlägen und eine erneute Untersuchung den Kindern schaden würde.
Zudem heißt es, es gebe keine Anhaltspunkte für eine durch den Vater veranlasste Entfremdung der Kinder von der Mutter. Damit folgte das Gericht im Ergebnis dem Antrag des Vaters auf alleiniges Sorgerecht und keinen Umgang.

29. Oktober 2025, Hamburg: Christina Block (vorne rechts), deutsche Gastronomin und Unternehmerin, und Rechtsanwalt David Rieks (vorne links), Verteidiger ihres Partners Gerhard Delling (hinten links), verlassen nach Ende des Prozesses wegen mutmaßlicher Kindesentführung den Gerichtssaal des Landgerichts Hamburg. | Quelle: Getty Images
Ein jahrelanger Konflikt mit internationaler Dimension
Der Fall hat über Jahre hinweg für Schlagzeilen gesorgt – auch, weil parallel in Deutschland strafrechtliche Vorwürfe gegen Christina Block verhandelt werden. In Hamburg steht sie vor Gericht, unter anderem wegen des Vorwurfs der schweren Kindesentführung; mitangeklagt ist ihr Partner Gerhard Delling (Vorwurf: Beihilfe). Beide weisen die Vorwürfe zurück. Der Prozess findet unter hohen Sicherheitsvorkehrungen statt, unter anderem weil nach Anklagevorwurf frühere Geheimdienstmitarbeiter beteiligt gewesen sein sollen. theguardian.com
Nach den öffentlich erhobenen Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft soll um den Jahreswechsel 2023/24 eine gewaltsame, grenzüberschreitende Entführung der beiden jüngsten Kinder stattgefunden haben, bei der Sicherheitskräfte in Deutschland und Dänemark involviert waren. Die Kinder wurden kurz darauf den Behörden übergeben und nach Dänemark zurückgebracht; sie leben seitdem beim Vater. Auch diese Vorwürfe bestreitet die Verteidigung.

29. Oktober 2025, Hamburg: Rechtsanwalt Ingo Bott, Verteidiger von Christina Block, gibt während einer Pause im Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung vor dem Landgericht Hamburg ein Interview. | Quelle: Getty Images
Haltung der Beteiligten
Christina Block zeigte sich nach dem dänischen Urteil „erschüttert“. Stephan Hensel kommentierte die Entscheidung auf Anfrage nicht. Die dänischen Richter stellten in ihrer Begründung auf das Wohl und die Stabilität der Kinder ab; eine neuerliche psychologische Untersuchung lehnten sie – wie oben beschrieben – ab.
Parallel zu den familiengerichtlichen Entscheidungen in Dänemark läuft in Deutschland das Strafverfahren weiter. Dort bestreitet die Verteidigung die Vorwürfe und verweist auf die eigenen Anträge und Rechtspositionen im Sorgerechtskomplex. Über Schuld oder Unschuld entscheidet das Gericht; ein Urteil lag zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht vor.

Die angeklagte deutsche Unternehmerin und Gastronomin Christina Block und ihr Anwalt Ingo Bott blicken vor der Fortsetzung des Prozesses gegen sie wegen mutmaßlicher Kindesentführung am 29. Oktober 2025 vor dem Landgericht in Hamburg, Norddeutschland, in die Zukunft. | Quelle: Getty Images
Reaktionen im Netz: Zwischen Wut, Trauer und Unverständnis
In den sozialen Netzwerken sorgte das Urteil für heftige Reaktionen. Viele Nutzer äußern Unverständnis über die Entscheidung und Mitgefühl für die Mutter.
„Versteht keiner. Er entführt die Kinder nach Dänemark, lässt sie die Kinder nicht sehen. Seine neue Freundin hat es genauso gemacht, der Vater darf seine Kinder auch nicht sehen. Wie kann sowas gerecht sein?“
Ein anderer Kommentar zeigt sich betroffen, aber hoffnungsvoll:
„Kann man nur hoffen, wenn die Kinder eines Tages volljährig sind, dass sie sich überlegen, ob sie (hoffentlich) den Kontakt zur Mutter wollen. Für sie ist das entsetzlich, ganz bitter und traurig.“
Und eine weitere Nutzerin kommentiert kritisch die Gesamtsituation:
„Verstehe das nicht. Die Kinder sind Deutsche. Ok, sie wohnen im Ausland. Der Vater hat auch einen erheblichen Anteil an der Sache, vor allem an der Entfremdung. Man weiß auch nicht wirklich, wer hier mehr falsch gemacht hat. Finde das schrecklich.“
Die Kommentare spiegeln die tiefe emotionale Spaltung wider, die der Fall ausgelöst hat – zwischen Verständnis für das Kindeswohl und Zweifel an der Gerechtigkeit der Entscheidung.

Die angeklagte deutsche Unternehmerin und Gastronomin Christina Block und ihr Anwalt Ingo Bott blicken vor der Fortsetzung des Prozesses gegen sie wegen mutmaßlicher Kindesentführung am 29. Oktober 2025 vor dem Landgericht in Hamburg, Norddeutschland, in die Zukunft. | Quelle: Getty Images
Einordnung: Warum der Fall so polarisiert
Der Fall steht exemplarisch für die Komplexität grenzüberschreitender Familienverfahren innerhalb der EU. Unterschiedliche Zuständigkeiten und Rechtslagen in Deutschland und Dänemark, parallele Familien- und Strafverfahren sowie der hohe Öffentlichkeitsdruck erschweren ein Verfahren, das behördlich vor allem am Kindeswohl ausgerichtet wird. Die dänische Entscheidung ist familienrechtlich abschließend; die strafrechtliche Aufarbeitung in Hamburg ist davon getrennt und weiterhin anhängig.
Mit dem Urteil der Vestre Landsret ist der familienrechtliche Streit entschieden: Alleinsorge beim Vater, kein Umgang mit der Mutter. Die Begründung stützt sich auf das Kindeswohl, bestehende Befunde und Sicherheitsaspekte. Strafrechtlich sind die Vorwürfe gegen Christina Block und Mitangeklagte in Deutschland weiterhin Gegenstand eines laufenden Verfahrens.
Der Fall bleibt damit über den konkreten Richterspruch hinaus ein Präzedenzbeispiel für die Herausforderungen internationaler Sorgerechts- und Entführungsfälle – juristisch klar entschieden, gesellschaftlich hoch umstritten
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