
Was die Kessler-Zwillinge in ihrem Testament hinterlassen haben: Details über ihren Tod
Die berühmten Kessler-Zwillinge sind tot. Ein Land trauert um zwei Frauen, die über Jahrzehnte hinweg zu den bekanntesten Showstars Deutschlands gehörten. Nach Informationen der BILD starben Alice und Ellen Kessler in Grünwald bei München – sie hatten sich bewusst dazu entschieden, gemeinsam aus dem Leben zu scheiden, weil sie nicht mehr leben wollten.
Alice und Ellen Kessler kamen am 20. August 1936 im sächsischen Nerchau zur Welt und wurden zu internationalen Stars als Sängerinnen, Tänzerinnen, Schauspielerinnen und Entertainerinnen. Sie wirkten in großen internationalen Formaten mit, darunter die „Perry Como Show“ und die „Rolf Harris Show“. Ihre Karriere erstreckte sich über viele Jahrzehnte und prägte die deutsche wie internationale Unterhaltungsbranche nachhaltig.

Alice Kessler und ihre Zwillingsschwester Ellen Kessler bei der Verleihung des Bayerischen Verdienstordens im Antiquarium der Residenz am 9. Juli 2025 in München, Deutschland. | Quelle: Getty Images
Die beiden Schwestern waren ihr Leben lang unzertrennlich – eine Verbundenheit, die bis in den Tod reichte. Bereits im April 2024 erklärten sie gegenüber der BILD, dass sie eines Tages zusammen in derselben Urne beerdigt werden möchten.
Diese gemeinsame Beisetzung sollte nicht nur sie selbst umfassen, sondern auch die Asche ihrer geliebten Mutter Elsa, die mit 69 Jahren verstorben war, sowie jene ihres Hundes Yello, der 14 Jahre alt geworden war. „So haben wir es auch testamentarisch verfügt“, sagte Ellen Kessler damals wörtlich.

Ellen Kessler, Alice Kessler während der Theaterpremiere von „Mord im Orientexpress“ im Deutschen Theater am 23. April 2025 in München, Deutschland. | Quelle: Getty Images
Nach BILD-Informationen wurde die Kriminalpolizei am Montagmittag darüber informiert, dass die 89-Jährigen eine Form der „begleiteten Sterbehilfe“ in Anspruch genommen hatten. In Deutschland ist diese Form des Lebensendes unter bestimmten Voraussetzungen zulässig: Die Person muss eigenverantwortlich und aus freiem Willen handeln, volljährig und geschäftsfähig sein. Helfende dürfen die tödliche Handlung jedoch nicht selbst ausführen, da dies „aktive Sterbehilfe“ wäre, die in Deutschland weiterhin verboten ist.

09. Mai 2024, Bayern, München: Die Kessler-Zwillinge Alice und Ellen Kessler stehen in der Pause der Münchner Premiere des Ralph-Siegel-Musicals „Ein bisschen Frieden“ im Deutschen Theater zwischen den Stuhlreihen. | Quelle: Getty Images
Gegen 12 Uhr fuhr eine Polizeistreife zu dem Anwesen der prominenten Zwillinge in Grünwald in Bayern. Die Beamten des Fachkommissariats K12 führten eine erste Leichenschau durch. Sie konnten nur noch den Tod der Schwestern feststellen und schlossen ein Fremdverschulden aus, wie es dem üblichen Ablauf in solchen Fällen entspricht.
Die Kessler-Zwillinge gehörten zu den erfolgreichsten Künstlerinnen ihrer Generation. Sie wurden während ihres Lebens mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit der Goldenen Rose von Montreux und dem Bundesverdienstkreuz am Bande.

Die Entertainerinnen Ellen (L) und Alice Kessler besuchen die Theaterpremiere des Stücks „Josef und Maria“ in der Komödie im Bayerischen Hof in München, Deutschland, 22. November 2017. | Quelle: Getty Images
Auch ihr Heimatort Nerchau ehrte sie mit der Ehrenbürgerschaft. Zuletzt erhielten sie im Jahr 2025 den Bayerischen Verdienstorden, der die bedeutendsten Leistungen für das Land Bayern würdigt. Ihre jahrzehntelange Präsenz in der internationalen Unterhaltungskultur, ihr Einfluss auf die Fernsehwelt und ihr unverwechselbarer Stil machten sie zu Ikonen.
BILD weist üblicherweise darauf hin, dass über Suizide aus Gründen des Schutzes und möglicher Nachahmungseffekte nicht berichtet wird. In diesem Fall jedoch wurde eine Ausnahme gemacht, weil es sich um zwei der bekanntesten Künstlerinnen Deutschlands handelt, deren Leben und Wirken über Generationen hinweg Millionen Menschen geprägt haben.

Alice und Ellen Kessler | Quelle: Getty Images
Die Umstände ihres Todes – begleitet, eigenverantwortlich und gemeinsam – sowie ihre offengelegte testamentarische Entscheidung sind ein wesentlicher Bestandteil ihres öffentlichen Vermächtnisses.
Bis zuletzt blieben Alice und Ellen Kessler vereint – im Leben, im Sterben und nach ihrem Willen sogar im Tod. Ihr Testament, das eine gemeinsame Urne mit der Asche ihrer Mutter und ihres Hundes vorsieht, steht sinnbildlich für die außergewöhnliche Nähe und die tief empfundene familiäre Bindung, die die beiden Schwestern über fast neun Jahrzehnte begleitet hat.
Wenn du oder jemand, den du kennst Suizid-Gedanken hat, wende dich bitte an die Telefon-Seelsorge, die sich verstärkt mit der Suizidprävention beschäftigt. Die Hotline ist 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr erreichbar. Diese erreicht man per Chat oder unter den Nummern: 0800 / 111 0 111, 0800 / 111 0 222 oder unter 116 123.
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