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Die beklagte deutsche Unternehmerin und Gastronomin Christina Block (Mitte) steht zwischen ihren Anwälten Ingo Bott (links) und Otmar Kury. | Quelle: Getty Images
Die beklagte deutsche Unternehmerin und Gastronomin Christina Block (Mitte) steht zwischen ihren Anwälten Ingo Bott (links) und Otmar Kury. | Quelle: Getty Images

„Wie kann sowas gerecht sein?“: Schock nach Urteil im Fall der Kindesentführung durch Christina Block

Nataliia Shubina
03. Nov. 2025 - 13:34

Ein dänisches Gericht hat eine endgültige Entscheidung im Sorgerechtsstreit um die Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block getroffen: Die 48-Jährige verliert das elterliche Sorgerecht und das Umgangsrecht. Das bedeutet, dass sie ihre Kinder nicht mehr sehen und keinen Kontakt zu ihnen aufnehmen darf. Die Entscheidung ist unwiderruflich und kann nicht mehr angefochten werden.

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Die Entscheidung erging vor der Vestre Landsret (Westliches Landesgericht Dänemark). Nach Angaben des Berichts erhält der Vater, Stephan Hensel, das alleinige Sorgerecht. Das Gericht verweist dabei auf das Kindeswohl und die Lage der Kinder, die in Dänemark beim Vater leben.

Die angeklagte deutsche Unternehmerin und Gastronomin Christina Block (Mitte) steht zwischen ihren Anwälten Ingo Bott (links) und Otmar Kury vor der Fortsetzung des Prozesses gegen sie wegen mutmaßlicher Kindesentführung vor dem Landgericht in Hamburg, Norddeutschland, am 25. Juli 2025. | Quelle: Getty Images

Die angeklagte deutsche Unternehmerin und Gastronomin Christina Block (Mitte) steht zwischen ihren Anwälten Ingo Bott (links) und Otmar Kury vor der Fortsetzung des Prozesses gegen sie wegen mutmaßlicher Kindesentführung vor dem Landgericht in Hamburg, Norddeutschland, am 25. Juli 2025. | Quelle: Getty Images

Die Kernaussagen des Urteils

Das Gericht stellte laut dem veröffentlichten Bericht fest, dass die Kinder keinen Wunsch nach Kontakt zur Mutter äußern und dass eine Wiederaufnahme von Kontakten unter den gegebenen Umständen nicht zumutbar sei. Sicherheitsaspekte – einschließlich geheimer Adresse – spielten in der Begründung eine Rolle. Eine neue kinderpsychologische Begutachtung lehnte das Gericht ab, weil bereits umfangreiche Unterlagen (u. a. Schulberichte, Kinder- und Jugendgespräche 2024–2025) vorlägen und eine erneute Untersuchung den Kindern schaden würde.

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Zudem heißt es, es gebe keine Anhaltspunkte für eine durch den Vater veranlasste Entfremdung der Kinder von der Mutter. Damit folgte das Gericht im Ergebnis dem Antrag des Vaters auf alleiniges Sorgerecht und keinen Umgang.

29. Oktober 2025, Hamburg: Christina Block (vorne rechts), deutsche Gastronomin und Unternehmerin, und Rechtsanwalt David Rieks (vorne links), Verteidiger ihres Partners Gerhard Delling (hinten links), verlassen nach Ende des Prozesses wegen mutmaßlicher Kindesentführung den Gerichtssaal des Landgerichts Hamburg. | Quelle: Getty Images

29. Oktober 2025, Hamburg: Christina Block (vorne rechts), deutsche Gastronomin und Unternehmerin, und Rechtsanwalt David Rieks (vorne links), Verteidiger ihres Partners Gerhard Delling (hinten links), verlassen nach Ende des Prozesses wegen mutmaßlicher Kindesentführung den Gerichtssaal des Landgerichts Hamburg. | Quelle: Getty Images

Ein jahrelanger Konflikt mit internationaler Dimension

Der Fall hat über Jahre hinweg für Schlagzeilen gesorgt – auch, weil parallel in Deutschland strafrechtliche Vorwürfe gegen Christina Block verhandelt werden. In Hamburg steht sie vor Gericht, unter anderem wegen des Vorwurfs der schweren Kindesentführung; mitangeklagt ist ihr Partner Gerhard Delling (Vorwurf: Beihilfe). Beide weisen die Vorwürfe zurück. Der Prozess findet unter hohen Sicherheitsvorkehrungen statt, unter anderem weil nach Anklagevorwurf frühere Geheimdienstmitarbeiter beteiligt gewesen sein sollen. theguardian.com

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Nach den öffentlich erhobenen Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft soll um den Jahreswechsel 2023/24 eine gewaltsame, grenzüberschreitende Entführung der beiden jüngsten Kinder stattgefunden haben, bei der Sicherheitskräfte in Deutschland und Dänemark involviert waren. Die Kinder wurden kurz darauf den Behörden übergeben und nach Dänemark zurückgebracht; sie leben seitdem beim Vater. Auch diese Vorwürfe bestreitet die Verteidigung.

29. Oktober 2025, Hamburg: Rechtsanwalt Ingo Bott, Verteidiger von Christina Block, gibt während einer Pause im Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung vor dem Landgericht Hamburg ein Interview. | Quelle: Getty Images

29. Oktober 2025, Hamburg: Rechtsanwalt Ingo Bott, Verteidiger von Christina Block, gibt während einer Pause im Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung vor dem Landgericht Hamburg ein Interview. | Quelle: Getty Images

Haltung der Beteiligten

Christina Block zeigte sich nach dem dänischen Urteil „erschüttert“. Stephan Hensel kommentierte die Entscheidung auf Anfrage nicht. Die dänischen Richter stellten in ihrer Begründung auf das Wohl und die Stabilität der Kinder ab; eine neuerliche psychologische Untersuchung lehnten sie – wie oben beschrieben – ab.

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Parallel zu den familiengerichtlichen Entscheidungen in Dänemark läuft in Deutschland das Strafverfahren weiter. Dort bestreitet die Verteidigung die Vorwürfe und verweist auf die eigenen Anträge und Rechtspositionen im Sorgerechtskomplex. Über Schuld oder Unschuld entscheidet das Gericht; ein Urteil lag zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht vor.

Die angeklagte deutsche Unternehmerin und Gastronomin Christina Block und ihr Anwalt Ingo Bott blicken vor der Fortsetzung des Prozesses gegen sie wegen mutmaßlicher Kindesentführung am 29. Oktober 2025 vor dem Landgericht in Hamburg, Norddeutschland, in die Zukunft. | Quelle: Getty Images

Die angeklagte deutsche Unternehmerin und Gastronomin Christina Block und ihr Anwalt Ingo Bott blicken vor der Fortsetzung des Prozesses gegen sie wegen mutmaßlicher Kindesentführung am 29. Oktober 2025 vor dem Landgericht in Hamburg, Norddeutschland, in die Zukunft. | Quelle: Getty Images

Reaktionen im Netz: Zwischen Wut, Trauer und Unverständnis

In den sozialen Netzwerken sorgte das Urteil für heftige Reaktionen. Viele Nutzer äußern Unverständnis über die Entscheidung und Mitgefühl für die Mutter.

„Versteht keiner. Er entführt die Kinder nach Dänemark, lässt sie die Kinder nicht sehen. Seine neue Freundin hat es genauso gemacht, der Vater darf seine Kinder auch nicht sehen. Wie kann sowas gerecht sein?“

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Ein anderer Kommentar zeigt sich betroffen, aber hoffnungsvoll:

„Kann man nur hoffen, wenn die Kinder eines Tages volljährig sind, dass sie sich überlegen, ob sie (hoffentlich) den Kontakt zur Mutter wollen. Für sie ist das entsetzlich, ganz bitter und traurig.“

Und eine weitere Nutzerin kommentiert kritisch die Gesamtsituation:

„Verstehe das nicht. Die Kinder sind Deutsche. Ok, sie wohnen im Ausland. Der Vater hat auch einen erheblichen Anteil an der Sache, vor allem an der Entfremdung. Man weiß auch nicht wirklich, wer hier mehr falsch gemacht hat. Finde das schrecklich.“

Die Kommentare spiegeln die tiefe emotionale Spaltung wider, die der Fall ausgelöst hat – zwischen Verständnis für das Kindeswohl und Zweifel an der Gerechtigkeit der Entscheidung.

Die angeklagte deutsche Unternehmerin und Gastronomin Christina Block und ihr Anwalt Ingo Bott blicken vor der Fortsetzung des Prozesses gegen sie wegen mutmaßlicher Kindesentführung am 29. Oktober 2025 vor dem Landgericht in Hamburg, Norddeutschland, in die Zukunft. | Quelle: Getty Images

Die angeklagte deutsche Unternehmerin und Gastronomin Christina Block und ihr Anwalt Ingo Bott blicken vor der Fortsetzung des Prozesses gegen sie wegen mutmaßlicher Kindesentführung am 29. Oktober 2025 vor dem Landgericht in Hamburg, Norddeutschland, in die Zukunft. | Quelle: Getty Images

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Einordnung: Warum der Fall so polarisiert

Der Fall steht exemplarisch für die Komplexität grenzüberschreitender Familienverfahren innerhalb der EU. Unterschiedliche Zuständigkeiten und Rechtslagen in Deutschland und Dänemark, parallele Familien- und Strafverfahren sowie der hohe Öffentlichkeitsdruck erschweren ein Verfahren, das behördlich vor allem am Kindeswohl ausgerichtet wird. Die dänische Entscheidung ist familienrechtlich abschließend; die strafrechtliche Aufarbeitung in Hamburg ist davon getrennt und weiterhin anhängig.

Mit dem Urteil der Vestre Landsret ist der familienrechtliche Streit entschieden: Alleinsorge beim Vater, kein Umgang mit der Mutter. Die Begründung stützt sich auf das Kindeswohl, bestehende Befunde und Sicherheitsaspekte. Strafrechtlich sind die Vorwürfe gegen Christina Block und Mitangeklagte in Deutschland weiterhin Gegenstand eines laufenden Verfahrens.

Der Fall bleibt damit über den konkreten Richterspruch hinaus ein Präzedenzbeispiel für die Herausforderungen internationaler Sorgerechts- und Entführungsfälle – juristisch klar entschieden, gesellschaftlich hoch umstritten

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