
Schock in Albstadt: 35 Jahre alte Frau tötet ihr Neugeborenes in laufender Waschmaschine
Ein Fall von seltener Grausamkeit beschäftigt Albstadt: Vor dem Landgericht Hechingen steht eine 35-Jährige, die ihr Neugeborenes direkt nach der Geburt in eine Waschmaschine gelegt haben soll. Die Ermittlungen und Zeugenaussagen zeichnen ein Bild einer heimlichen Geburt und eines anschließenden Waschvorgangs, der das Baby das Leben kostete. Der Prozess beleuchtet nun minutiös, was in jener Nacht geschah.
Die Tragödie hatte ihren Anfang laut Anklage am 29. März 2025 nach einer Geburtstagsfeier, als die Frau starke Schmerzen bekam und im verschlossenen Badezimmer heimlich entband. „Plötzlich kam Blut, dann das Kind“, sagte die Angeklagte vor Gericht; in ihren Augen habe es sich nicht bewegt und nicht geatmet. Sie habe gedacht, das Kind sei tot, und habe es aus Angst und durch Schock in ein Handtuch gewickelt und in die Waschmaschine gelegt.

Das Landgericht Hechingen | Quelle: Getty Images
Die Staatsanwaltschaft wirft der 35-Jährigen Totschlag vor und hält ihr vor, ihrem Freund die Schwangerschaft verschwiegen zu haben; die Angeklagte bestreitet das: „Ich wusste selbst nicht, dass ich schwanger war. Ich hatte meine Periode und habe das Kind nicht gespürt.“ Nach der Geburt soll sie laut Anklage das Bad geputzt haben – um Spuren zu beseitigen.
Wesentlich für die Rekonstruktion ist die Schilderung des Lebensgefährten, der nichts von der Geburt gewusst haben soll. „Ich habe Waschmittel und Weichspüler eingefüllt und auf Start gedrückt“, sagte er vor Gericht – erst nach dem Schleudergang habe er die Wäsche aus der Trommel gezogen, mit der auch das Baby herausfiel. „Da bekam ich den Schock meines Lebens“, erzählte er. Er ringt nach eigenen Angaben bis heute mit den Folgen des Geschehenen: „Ich bekomme heute noch psychologische Hilfe.“

Albstadt | Quelle: Getty Images
Medizinische und kriminalistische Befunde stützen die Anklageversion. Nachdem der Vater die Polizei gerufen hatte, dokumentierte eine Notärztin die Situation, berichtete von Waschmittel neben der Maschine und einem Trommelabdruck auf dem Rücken des Kindes. Daraufhin nahm die Polizei die Mutter fest. Die durchgeführte Obduktion ergab ein gesund entwickeltes Baby (51 cm, 2888 g), dessen Schädel durch den Schleudergang zertrümmert worden war.
Zum Prozessauftakt in Hechingen wurde zudem bekannt, dass die Angeklagte nach der Geburt mit starkem Blutverlust in eine Klinik kam, dort aber trotz Nachfragen zu einer Schwangerschaft zunächst schwieg. Sie befindet sich in Untersuchungshaft; der Prozess beleuchtet im weiteren Verlauf die Frage nach Vorsatz und dem genauen Ablauf der Geschehnisse.

Symbolbild | Quelle: Getty Images
Die nächsten Verhandlungstage sind terminiert; das Urteil ist nach derzeitigem Stand für den 6. Oktober 2025 angekündigt. Bis dahin bleibt offen, wie das Gericht die Aussagen der Beteiligten und die Gutachten bewertet – und welche rechtlichen Konsequenzen die 35-Jährige tragen muss. Sollte sie wegen Totschlags verurteilt werden, erwartet sie eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren.
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