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Milka-Schokoladen im Regal | Quelle: Getty Images
Milka-Schokoladen im Regal | Quelle: Getty Images

Verbraucherschützer verklagen Milka – Grund

Natalia Shubina
02. Sept. 2025 - 15:36

Milka hat bereits mehrere Gerichtsverfahren hinter sich. Besonders bekannt wurde der Rechtsstreit gegen Ritter Sport über die quadratische Form der Schokoladentafeln, den Milka verlor. Nun steht der Schokoladenhersteller erneut vor Gericht: Die Verbraucherzentrale Hamburg klagt wegen sogenannter Mogelpackungen, weil Milka-Tafeln bei gleichem Preis weniger Inhalt bieten.

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Die Klage betrifft die gängige Praxis, die Füllmenge zu reduzieren, während Verpackung und Preis unverändert bleiben. Bei Milka bedeutet das konkret, dass die Schokoladentafeln von 100 auf 90 Gramm verkleinert wurden. Nach Ansicht der Verbraucherschützer handelt es sich dabei um eine bewusste Täuschung der Konsumenten, da sich an der äußeren Erscheinung der Packung fast nichts änderte.

Milka-Verpackungen sind am 19. Juli 2025 in einem Geschäft in Polen zu sehen. | Quelle: Getty Images

Milka-Verpackungen sind am 19. Juli 2025 in einem Geschäft in Polen zu sehen. | Quelle: Getty Images

Der Hintergrund zeigt, dass Milka schon zuvor in rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt war. 2020 entschied der Bundesgerichtshof, dass nur Ritter Sport quadratische Tafeln verkaufen darf. Milka hatte gegen dieses Monopol geklagt, war jedoch unterlegen.

Der aktuelle Fall ist jedoch ungleich heikler, weil es hier um die Transparenz gegenüber Millionen von Konsumenten geht. Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg sagte:

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„Viele Verbraucherinnen und Verbraucher kaufen die Schokolade seit Jahren in der gleichen Verpackung und gehen davon aus, dass sich die Füllmenge nicht verändert hat. Doch sie werden getäuscht, weil viele Sorten jetzt nur noch 90 Gramm enthalten, aber zum gleichen oder sogar höheren Preis.“

Milka-Schokolade in einem Ladenregal | Quelle: Getty Images

Milka-Schokolade in einem Ladenregal | Quelle: Getty Images

Valet kritisierte außerdem die Kennzeichnung auf der Verpackung: „Ein winziger Zahlenaufdruck, der zudem noch von Kartonlaschen verborgen wird, reicht nicht aus, um Verbraucherinnen und Verbraucher über die verringerte Menge zu informieren.“ Nach seiner Ansicht nutzen Unternehmen die bestehenden Gesetzeslücken „schamlos aus“. Die Verbraucherzentrale fordert deshalb strengere Regeln und eine verpflichtende, deutliche Kennzeichnung.

Eine Vielzahl von Schokoladentafeln wird am 11. August 2010 im Flagship-Store „colourful choco world” von Ritter Sport in Berlin, Deutschland, präsentiert. | Quelle: Getty Images

Eine Vielzahl von Schokoladentafeln wird am 11. August 2010 im Flagship-Store „colourful choco world” von Ritter Sport in Berlin, Deutschland, präsentiert. | Quelle: Getty Images

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Mondelez, der Konzern hinter Milka, weist die Vorwürfe zurück. Das Unternehmen betont, dass das Gewicht klar auf der Verpackung angegeben sei. Zudem habe man die Änderung in den sozialen Medien kommuniziert und auf einer eigens eingerichteten Website transparent gemacht. Auch die Preisentwicklung von Kakao wird ins Feld geführt, dessen Marktwert sich innerhalb von zwei Jahren fast verdreifacht habe.

Das Vorgehen von Milka ist ein Beispiel für das Phänomen der sogenannten Shrinkflation. Darunter versteht man eine verdeckte Preiserhöhung, bei der die Verpackung gleich bleibt, der Inhalt aber sinkt. Für viele Konsumenten ist dies nur schwer zu erkennen, da die äußere Form der Produkte kaum verändert wird. Im Fall Milka wurde die Tafel lediglich um einen Millimeter dünner.

Milka-Schokolade in einem Ladenregal | Quelle: Getty Images

Milka-Schokolade in einem Ladenregal | Quelle: Getty Images

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Zunehmend wird auch ein weiteres Phänomen diskutiert: die Skimpflation. Dabei bleibt die Füllmenge zwar gleich, jedoch wird an der Qualität gespart. Teurere Zutaten werden durch günstigere Alternativen ersetzt. Beide Strategien führen dazu, dass Konsumenten weniger für ihr Geld bekommen, ohne dass dies auf den ersten Blick erkennbar wäre.

Die Klage der Verbraucherzentrale könnte weitreichende Folgen für die gesamte Lebensmittelbranche haben. Sollte das Gericht in Bremen den Verbraucherschützern Recht geben, müssten Hersteller künftig möglicherweise verpflichtend auffällige Hinweise auf der Vorderseite anbringen, wenn sich die Füllmenge ändert. Eine solche Regelung wäre ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz im Handel.

Nahaufnahme eines Anwalts und Geschäftsmannes, der in seinem Büro arbeitet oder ein Gesetzbuch liest, für das Konzept eines Beratungsanwalts. | Quelle: Getty Images

Nahaufnahme eines Anwalts und Geschäftsmannes, der in seinem Büro arbeitet oder ein Gesetzbuch liest, für das Konzept eines Beratungsanwalts. | Quelle: Getty Images

Die Verbraucherzentrale fordert schon seit Langem, dass Hersteller bei Änderungen mindestens sechs Monate lang auf der Verpackung gut sichtbar auf die geringere Menge hinweisen müssen. Nur so könne das Vertrauen der Konsumenten zurückgewonnen werden. Ob es dazu kommt, wird nun das Gericht entscheiden.

Milka steht damit erneut im Zentrum eines Rechtsstreits, der das Verhältnis von Verbraucherschutz und Industrie in Deutschland prägen könnte. Während das Unternehmen auf steigende Rohstoffpreise und die klare Kennzeichnung verweist, sehen die Verbraucherschützer darin eine klare Irreführung. Das Urteil wird zeigen, wie ernst der Schutz der Konsumenten tatsächlich genommen wird.

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