
Armin Meiwes, der „Kannibale von Rotenburg“, beantragt Entlassung aus dem Gefängnis: Details
Armin Meiwes (63), bekannt als der „Kannibale von Rotenburg“, will erneut auf freien Fuß. Zum dritten Mal seit seiner lebenslangen Verurteilung hat er beim Landgericht Kassel einen Antrag auf vorzeitige Entlassung gestellt.
Mitte Juli wurde er dort in einer nicht öffentlichen Sitzung mehrere Stunden lang angehört, nachdem zuvor ein über 100 Seiten starkes psychologisches Gutachten erstellt worden war. Eine Entscheidung steht noch aus – und die Einschätzungen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft könnten kaum unterschiedlicher sein.

Der geständige Kannibale Armin Meiwes wartet am 9. Mai 2006 vor dem Gericht in Frankfurt auf das Urteil in seinem Wiederaufnahmeverfahren wegen Mordes. | Quelle: Getty Images
Meiwes hatte im März 2001 den Diplom-Ingenieur Bernd Jürgen Brandes (43) in seinem Haus in Rotenburg getötet. Die beiden hatten sich zuvor über ein Internetforum zum Thema Kannibalismus kennengelernt. Brandes stimmte der Tat zu und nahm zuvor Beruhigungsmittel.
Meiwes dokumentierte das Geschehen auf Video. Später bewahrte er Teile des Körpers über längere Zeit auf und konsumierte diese. 2004 wurde er zunächst wegen Totschlags zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, 2006 nach einer Neuverhandlung jedoch wegen Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebs zu lebenslanger Freiheitsstrafe.
Heute führt Meiwes in der Justizvollzugsanstalt Kassel I ein geregeltes Leben. Er arbeitet in der Wäscherei, hat dort eine leitende Funktion und konnte mit seinen Verdiensten fast alle Prozesskosten begleichen. Sein Verteidiger, Prof. Dr. Frank Füglein, besucht ihn regelmäßig und beschreibt ihn als „blitzgescheit“ und sehr angenehmen Gesprächspartner.
Die beiden reden über Gott und die Welt oder Zukunftspläne, und Meiwes betone stets, es gehe ihm gut. Er besucht wöchentlich katholische und evangelische Gottesdienste, engagiert sich in einer grünen Gefängnisgruppe, spielt Keyboard und singt. Kontakte nach draußen sind selten, doch soll es jemanden geben, der auf ihn warten würde, sollte er entlassen werden.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hält eine Freilassung jedoch für riskant. Oberstaatsanwalt Dominik Mies erklärte gegenüber BILD:
„Wir halten den Verurteilten nach wie vor für gefährlich und haben beantragt, eine Entlassung auf Bewährung abzulehnen.“
Grundlage dafür sei auch das aktuelle psychiatrische Gutachten. Bereits vor fünf Jahren war ein ähnlicher Antrag gescheitert, weil Meiwes damals eine ungünstige Sozialprognose bescheinigt wurde.
Kommentare im Netz | Quelle: Facebook
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In den sozialen Netzwerken sorgt die Nachricht über den neuen Entlassungsantrag für heftige Reaktionen. Viele Nutzer zeigen sich fassungslos, dass Meiwes überhaupt eine Chance auf Freilassung erhalten könnte. Immer wieder wird auf die außergewöhnliche Brutalität der Tat verwiesen, die sich tief ins kollektive Gedächtnis eingebrannt habe. Zahlreiche Kommentare fordern, dass er seine Strafe bis zum Lebensende verbüßen müsse.
Neben der Empörung gibt es auch Stimmen, die die juristische Seite betonen. Einige Nutzer verweisen auf das Recht eines jeden Inhaftierten, einen Antrag auf Haftprüfung zu stellen, und auf die Aufgabe des Gerichts, objektiv über eine mögliche Entlassung zu entscheiden. Dennoch überwiegt in den meisten Beiträgen deutlich das Entsetzen – verbunden mit der Sorge, ob eine Rückkehr in die Gesellschaft verantwortbar wäre.
Kommentare im Netz | Quelle: Facebook
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Ob er nun tatsächlich noch in diesem Jahr aus der Haft entlassen wird, liegt in der Entscheidung des Landgerichts Kassel. Meiwes selbst will im Falle seiner Freilassung in Deutschland bleiben, ein ruhiges Leben führen – und vielleicht ein Buch schreiben. Bis dahin bleibt er hinter Gittern, während sein Fall die Öffentlichkeit erneut an eines der grausamsten Verbrechen der deutschen Nachkriegsgeschichte erinnert.
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